Viele Verbände und Vereine haben Schwierigkeiten mit der ordentlichen Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dabei ist die DSGVO als gemeinnütziger Verband / Verein ebenso zu befolgen, wie als Unternehmen.
Sie müssen künftig jederzeit nachweisen können, dass Ihr Verband / Verein datenschutzkonform agiert. Werden die neuen Vorschriften nicht eingehalten oder gelingt der Nachweis der Einhaltung nicht oder kommt es gar zu einem „Datenleck“, können Abmahnungen und Bußgelder die Folge sein. Dabei haften die Vorstände persönlich und nicht der Verband oder Verein.
Unsere Datenschutzleistungen im Überblick
Datenschutzordnung Mitglieder
Information der Mitglieder im Verein
Einwilligungserklärung der Mitglieder
Auskunftsverlangen / Datenspeicherung / Datenlöschung
Datenschutzordnung Vorstand, Funktionäre u. Mitarbeiter
Information und Schulung
Verarbeitungstätigkeiten / Verpflichtungserklärung
Externe Partner und Dienstleister
Information und Auftragsverarbeitungsverträge
Webseite
Datenschutz auf der Vereinswebseite
Checkliste Datenschutz Webseite
Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM)
Datensicherheit / Zugriffsrechte / Datenschutz
Satzung
Datenschutzbestimmung als Teil der Satzung
Datenschutzbeauftragter
Wann erforderlich / Verfahrensweise
